Nein. BIG registrierte Fachpersonen dürfen Psilocybin, LSD oder MDMA derzeit nicht als reguläre Versorgung in der niederländischen GGZ anbieten. Eine Einbindung ist nur im Rahmen anerkannten wissenschaftlichen Forschungssettings oder anderer klarer gesetzlicher Grundlagen möglich. Außerhalb davon ist nur eine strikt getrennte, nicht medizinische Begleitrolle denkbar, da jede Rollenvermischung ein erhebliches tuchtrechtliches Risiko birgt.
Warum ist das in der Regelversorgung nicht erlaubt?
Für Psilocybin gibt es in den Niederlanden derzeit keine anerkannten Behandlungsrichtlinien innerhalb der regulären psychischen Gesundheitsversorgung. Auch für LSD und MDMA gilt, dass eine Anwendung in der Regelversorgung nicht vorgesehen ist. Erlaubt sind diese Substanzen aktuell nur in klinischen Studien oder in anderen spezifischen rechtlichen Rahmen, in denen Protokolle, Aufsicht und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.
Was hat die jüngste Tuchtrechtsprechung klargestellt?
Eine Entscheidung des Regionalen Tuchtcolleges Amsterdam vom 8. Mai 2026 verdeutlicht, wie gravierend es ist, professionelle Rollen sauber zu trennen. In dem Fall wurde eine klinische Psychologin unter anderem deshalb sanktioniert, weil Psilocybin während Therapiesitzungen zugelassen wurde, kollegiale Rücksprache und Dokumentation unzureichend waren und die BIG Registrierung sichtbar mit Aktivitäten rund um ein Psilocybin Retreat verknüpft blieb. Das Kernthema war nicht die Substanz selbst, sondern die mangelnde Trennung zwischen regulärer Behandlung, der Stellung als BIG registrierte Fachperson und Tätigkeiten im Umfeld von Psychedelika. Dadurch konnte für Klientinnen und Klienten unklar werden, ob es sich um professionelle Versorgung oder um eine nicht medizinische Aktivität handelte.
Was erhöht das tuchtrechtliche Risiko konkret?
Das Risiko steigt vor allem dann, wenn Personen aus der eigenen Praxis an psychedelischen Sitzungen teilnehmen, die BIG Titelbezeichnung zur Werbung oder Legitimierung genutzt wird, eine psychedelische Begleitung als medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dargestellt wird, Kenntnisse aus einer laufenden oder früheren Behandlung in ein nicht medizinisches Angebot einfließen oder wenn organisatorisch und kommunikativ keine klare Trennung besteht. Schon der Anschein, es handle sich um Therapie oder Behandlung, kann problematisch sein.
Was ist unter strenger Trennung eher vertretbar?
Rechtlich besser vertretbar wirkt eine Konstellation, in der keine Behandlungsbeziehung besteht, Teilnehmende nicht aktuelle oder ehemalige Klientinnen und Klienten sind, die BIG Registrierung nicht für Marketing oder zur Legitimation erwähnt wird, keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie behauptet wird und alle Aktivitäten organisatorisch, rechtlich sowie kommunikativ klar von der regulären Praxis getrennt sind. Auch dann bleibt stets eine Einzelfallprüfung maßgeblich, da das Tuchtcollege konkrete Umstände bewertet.
Klare Sprache: Was darf man wie benennen?
Arbeit mit Trüffeln gehört nicht zur regulären GGZ Versorgung. Daher sollten Begriffe wie Therapie oder Behandlung vermieden werden, wenn es nicht um eine anerkannte klinische Studie oder eine andere eindeutige gesetzliche Grundlage geht. Neutrale Formulierungen wie Begleitung, Erfahrung oder Retreat helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig ist, schriftlich und mündlich deutlich zu machen, dass es sich außerhalb von Forschung nicht um medizinische oder psychotherapeutische Versorgung handelt.
Praktische Hinweise für BIG registrierte Fachpersonen
Trennen Sie Rollen, Organisation, Kommunikation, Websites, E Mail Adressen und Dokumentation konsequent. Führen Sie keine psychedelischen Sitzungen mit Personen durch, zu denen eine frühere oder aktuelle Behandlungsbeziehung besteht. Nutzen Sie die BIG Titelbezeichnung nicht für Werbung oder Vertrauensbildung rund um nicht medizinische Angebote. Erstellen Sie eine klare, verständliche Aufklärung, dass es sich nicht um Therapie oder Behandlung handelt, und vermeiden Sie psychotherapeutische Interventionen im Rahmen solcher Angebote. In der regulären Versorgung sind Psychedelika derzeit nur im Setting anerkannter Studien mit entsprechenden Protokollen zulässig.
Die Rolle von BIG registrierten Fachpersonen bei Triptherapie
Bei Triptherapie arbeiten Fachpersonen mit Hintergrund in Psychologie und GGZ in unterschiedlichen Funktionen zusammen. BIG registrierte Fachpersonen wirken vor allem beratend, zum Beispiel zu psychologischer Sicherheit, Einordnung innerhalb der GGZ und Integrationsfragen. Die Begleitung von psychedelischen Sitzungen wird nicht durch BIG registrierte Fachpersonen durchgeführt, um die Trennung zur regulären Versorgung klar zu halten. Einen Überblick über unsere Angebote und deren Einordnung finden Sie im Bereich Einsatzgebiet unter Triptherapie. Informationen zu unseren nicht medizinischen Retreat Angeboten auf Deutsch finden Sie unter Retreats. Wer eine persönliche Eignungsprüfung wünscht, kann den kurzen Fragebogen unter Anmeldung nutzen.
Fazit
BIG registrierte Fachpersonen dürfen Psilocybin, LSD oder MDMA derzeit nicht als reguläre GGZ Behandlung anbieten. Entscheidend ist eine sehr klare Trennung zwischen der Rolle in der professionellen Versorgung und etwaigen nicht medizinischen Aktivitäten. So lassen sich Verwechslungen vermeiden und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten schützen. Weitere Hintergründe zur aktuellen Einordnung finden Sie in dieser Q und A im Trip Forum unter diesem Link.